Das wichtigste auf einen Blick:
Fangzeit:
1. Mai bis 30. September (Mo-Fr 6 bis 20 Uhr vom Ufer aus, 6 bis 14 Uhr vom verankerten Kahn aus; Sa, So, Feiertag 6 bis 20 Uhr vom Ufer und vom Kahn aus)
Größe des Sees:
595 ha - größte Tiefe bei Vollstau 67 m
Schonmaße:
Renke 28 cm, Regenbogen- und Bachforelle 30 cm, Seeforelle und Hecht 60 cm, Saibling und Schleie 25 cm, Karpfen und Äsche 38 cm. Für alle übrigen Fischarten gelten die Schonmaße aus den staatl. Fischereibestimmungen.
Erlaubter Tagesfang:
4 Edelfische (Hecht, Renke, Äsche, Zander, Saibling, alle Arten von Forellen). Alle anderen Arten sind frei.
Köder:
Gefischt werden darf mit Wurm, Nymphe und Fliege im ganzen Kochelsee. Mit Blinker und Kunstköder (Streamer verboten) vom Altenheim Seehof in Kochel bis zum Ende Felsenkeller bei Raut/Schlehdorf vom Ufer aus.
Erlaubte Fangmittel:
Zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle oder eine Handangel mit zwei Anbissstellen.
Für den Erwerb eines Erlaubnisscheines ist der Staatliche Fischereischein erforderlich.
Die gekennzeichneten Schongebiete und die Fangbestimmungen
(lt. Erlaubnisschein) sind zu beachten.
Jahresgastfischereischein
(3 Monate gültig) für ausländische Gäste (ohne Wohnsitz in Deutschland) im Rathaus Kochel a. See, Kalmbachstr. 11, 82431 Kochel a. See, Tel. 08851 92120 erhältlich, Personalausweis und Passbild erforderlich.
Petri Heil!
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